Geschäftsbedingungen für Darlehensvermittlung (B2B) der VERAX Finanzberatung GmbH, Bundesallee 156, 10715 Berlin („Verax“)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der VERAX Finanzberatung GmbH, Bundesallee 156, 10715 Berlin (nachfolgend „VERAX Finanzberatung GmbH“) und gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Rahmen der Vermittlung von Unternehmensfinanzierungen über die digitale Vermittlungsplattform von VERAX Finanzberatung GmbH.

1.2 Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, selbst wenn im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.3 Ein Anspruch auf Aufnahme oder Durchführung eines Vermittlungsverhältnisses besteht nicht. VERAX Finanzberatung GmbH ist nicht verpflichtet, bestimmte Darlehensgeber zu berücksichtigen.

2. Gegenstand der Vermittlung

2.1 VERAX Finanzberatung GmbH ist auf die Vermittlung von Unternehmensfinanzierungen für gewerbliche Darlehensnehmer spezialisiert. VERAX Finanzberatung GmbH betreibt ein vollständig digitales Vermittlungsmodell und kooperiert hierbei mit ausgewählten Finanzdienstleister zur Einholung und Weiterleitung von Darlehensangeboten durch Partnerbanken.

2.2 VERAX Finanzberatung GmbH unterstützt den Kunden bei der Suche, Aufbereitung und Vermittlung eines geeigneten Unternehmensdarlehens. Die Leistungen von VERAX Finanzberatung GmbH erfolgen ausschließlich zur Vermittlung von Darlehen für betriebliche Zwecke. Die endgültige Auswahl und der Abschluss eines Darlehensvertrags obliegen allein dem Kunden.

2.3 VERAX Finanzberatung GmbH ist berechtigt, auch für kooperierende Partnerunternehmen tätig zu werden, sofern eine Doppeltätigkeit offengelegt wird und keine Interessenkollision besteht. Es liegt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen kein Alleinauftrag vor.

3. Leistungen der VERAX Finanzberatung GmbH

3.1 VERAX Finanzberatung GmbH erbringt grundsätzlich folgende Leistungen:
– Analyse der wirtschaftlichen Ausgangslage,
– Aufbereitung und Prüfung der relevanten Finanzunterlagen,
– Weiterleitung der Anfrage an ausgewählte Finanzdienstleister,
– Vorselektion und Erläuterung geeigneter Angebote,
– Unterstützung bei Rückfragen sowie Begleitung bis zum Abschluss des Darlehensvertrags.

3.2 Darüber hinausgehende Leistungen bedürfen einer vertraglichen Vereinbarung.

3.3 Der Kunde bevollmächtigt die VERAX Finanzberatung GmbH, zur Prüfung und Dokumentation des Vermittlungserfolgs, Auskünfte bei den vermittelten Finanzdienstleistern einzuholen. Der Kunde entbindet diese hierfür von ihrer Verschwiegenheitspflicht.

4. Rechtsstellung der VERAX Finanzberatung GmbH

4.1 Die VERAX Finanzberatung GmbH tritt ausschließlich als unabhängiger Berater und Vermittler auf und wird nicht Vertragspartner eines vermittelten Darlehensvertrags. VERAX Finanzberatung GmbH ist nicht zur Abgabe oder Entgegennahme von Willenserklärungen im Namen von Kreditinstituten befugt. Es besteht kein Alleinauftrag.

4.2 Die Provision ist auch dann geschuldet, wenn der Kunde innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Vermittlungstätigkeit durch die VERAX Finanzberatung GmbH mit einem von der VERAX Finanzberatung GmbH vermittelten Darlehensgeber einen Darlehensvertrag abschließt.

Dies gilt nicht, wenn die Tätigkeit der VERAX Finanzberatung GmbH für den Vertragsschluss nicht mitursächlich war.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt alle für die Vermittlung notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.

Er versichert, dass das Darlehen ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendet wird. Der Kunde informiert die VERAX Finanzberatung GmbH unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Vermittlungstätigkeit berühren.

5.2 Der Kunde darf die Dienste anderer Vermittler in Anspruch nehmen. Er ist nicht verpflichtet, einen ihm angebotenen Darlehensvertrag abzuschließen.

Er unterrichtet die VERAX Finanzberatung GmbH unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Vermittlungstätigkeit berühren. Dies betrifft insbesondere den Abschluss eines Darlehensvertrages mit einem Finanzdienstleister.

6. Vergütung

Die VERAX Finanzberatung GmbH erhält für seine Leistungen eine pauschale Vermittlungsvergütung, deren Höhe Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung ist.

Die Vergütung ist mit Auszahlung des Darlehens an den Kunden fällig und wird durch die VERAX Finanzberatung GmbH in Rechnung gestellt. Etwaige Innenprovisionen durch Finanzdienstleister bleiben hiervon unberührt.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 VERAX Finanzberatung GmbH verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten.

Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl der VERAX Finanzberatung GmbH als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die VERAX Finanzberatung GmbH erforderlich ist.

In Zweifelsfällen wird sich die VERAX Finanzberatung GmbH vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

7.2 Die VERAX Finanzberatung GmbH verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren

7.3 Eine Weitergabe von Kundendaten erfolgt ausschließlich an die ausgewählten Finanzdienstleister und nur in dem Umfang, wie es zur Durchführung der Vermittlung erforderlich ist.

8. Haftung

8.1 Die VERAX Finanzberatung GmbH haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

Verletzt die VERAX Finanzberatung GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der VERAX Finanzberatung GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist eine Haftung der VERAX Finanzberatung GmbH ausgeschlossen.

8.2 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der VERAX Finanzberatung GmbH für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

8.3 Der Kunde stellt die VERAX Finanzberatung GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen die VERAX Finanzberatung GmbH aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Kunden geltend gemacht werden.

Dies umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (insb. Gerichts- und Anwaltskosten) in ihrer gesetzlichen Höhe. Satz 1 und 2 gelten nicht, wenn Verax die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

Unabhängig davon ist die VERAX Finanzberatung GmbH jedoch verpflichtet, den Kunden über möglicherweise drohende Drittansprüche unverzüglich zu informieren.

8.4 Für die Darlehensvergabeentscheidung und die Ausgestaltung der Darlehenskonditionen durch Dritte übernimmt der Vermittler keinerlei Haftung.

8.5 Keine der Aussagen des Vermittlers stellt eine Erfolgsgarantie für die Darlehensvergabe dar.

9. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag endet automatisch mit Abschluss oder endgültiger Ablehnung des Darlehensvorhabens. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die bis dahin entstandenen Vergütungsansprüche der VERAX Finanzberatung GmbH bleiben unberührt.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der VERAX Finanzberatung GmbH.

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